Heizkostenzuschuss für 2024

Der Heizkostenzuschuss durch das Land Salzburg beträgt 2024 600€.

Voraussetzung ist, dass man einen Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg hat und die folgenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet: 

1.392 Euro für Alleinlebende und Alleinerziehende
1.820 Euro für Paare 


Die Einkommensgrenzen erhöhen sich um 385 Euro für jedes Kind, für das man Familienbeihilfe bezieht und das im gleichen Haushalt lebt (um 621 Euro für jeden Erwachsenen und für jedes Kind ohne Familienbeihilfe, die im gleichen Haushalt leben). Es zählt das Einkommen im Monat vor der Antragstellung. Nicht als Einkommen gelten Familien- und Pflegegeld, Heimopferrente, Wohnbeihilfe, sowie die 13. und 14. Sonderzahlung. 

Antragsstellung: Der Antrag für 2024 kann wieder ab 01. Jänner 2024 online unter diesem Link gestellt werden. Der Antrag kann auch bei Ihrem Gemeindeamt gestellt werden. In der Stadt Salzburg ist die Antragstellung auch beim Bürgerservice und bei den Bewohnerservice-Stellen in den Stadtteilen möglich.  Die Antragsfrist für 2024 endet am 30. September 2024.

Kontakt: Land Salzburg, Soziale Absicherung und Eingliederung
Telefon: 0662 8042-3669
Email: [email protected]

Unterstützung beim Beantragen:

Falls Sie beim Ausfüllen des Online-Formulars benötigen, steht Ihnen Gemeinderat Kay-Michael Dankl sowie auch unsere Landtagsabgeordneten gerne zur Verfügung. Rufen Sie unter dieser Nummer an oder schreiben Sie eine Email, um einen Termin zu vereinbaren: 0662 8072 2852 und [email protected].